Grundlage der Beitragsregelungen ist §6 der Satzung des TSV Auerbach 1919 e.V.
Der Verein erhebt Beiträge für aktive und passive Mitglieder. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt ab dem 1.1. des Folgejahres. Derzeit werden die nachstehend angeführten Jahresbeitragsarten erhoben:
a. Mitgliedschaft Einzelmitglied 78 Euro (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
b. Mitgliedschaft Familienmitgliedschaft 120 Euro (für maximal zwei Erwachsene in Lebensgemeinschaft mit ihren Kindern bis zu deren Vollendung des 18. Lebensjahres)
c. Mitgliedschaft Jugendliche Person 60 Euro (Die Beitragspflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das Kind eingeschult wird und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr).
Zuzüglich zu den vorgenannten Jahresbeiträgen wird ein Aktivenbeitrag für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr erhoben. Dieser beträgt für Aktive der Abteilung:
d. Fußball – 60 Euro/Jahr
e. Volleyball/Kung Fu/Gymnastik (u.a. Hallensportarten) – 36 Euro/Jahr
f. Abteilungen ohne Nutzung der Sporteinrichtungen (z.B. Radsport und Enduros) – 0 Euro/Jahr
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